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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Alex A. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Alex A. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Abend Herr Friedrich,

ich möchte gerne wissen wer in die neue bundesweite Datei für Rechtsextreme geschrieben werden wird und welche Kriterien diese Personen erfüllen. Werden auch nicht straffällig gewordene Menschen, die nach auffassung der Regierung rechts oder rechtsextrem sind, hinein geschrieben? Ich kann mir wenig unter einer solchen Zentraldatei vorstellen, ich meine bei Sexualstraftätern gäbe es bereits soetwas. Ich bitte sie um eine Antwort und vielleicht eine Erläuterung, wie eine solche Datei funktioniert.

Vielen Dank.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ater,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Datei Rechtsextremismus.

Zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zur Aufklärung oder Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus sowie zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten mit derartigem Hintergrund sollen die deutschen Sicherheitsbehörden zukünftig eine gemeinsame zentrale Datei führen. Darin sollen Polizei und Nachrichtendienste von Bund und Ländern ihre Erkenntnisse speichern.

Es ist geplant, folgende Personengruppen in der Datei zu erfassen:

· Verdächtigte, Beschuldigte, Täter oder Mittäter einer politisch rechts motivierten Gewalttat mit extremistischem Hintergrund,

· Personen, die als Anstifter oder Gehilfe einer solchen Tat in Erscheinung getreten sind

· sowie Personen mit rechtsextremistischer Einstellung, die zur Gewalt aufrufen, die die Anwendung von rechtsextremistisch begründeter Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange bejahen, unterstützen, vorbereiten oder bei denen Waffen ohne die erforderlichen waffenrechtlichen Berechtigungen oder Explosivstoffe aufgefunden wurden.

· Darüber hinaus sollen Personen mit rechtsextremistischer Einstellung erfasst werden, die mit den genannten Personen nicht nur flüchtig oder in zufälligem Kontakt in Verbindung stehen (sog. Kontaktpersonen).

Weiterhin ist vorgesehen, dass die Sicherheitsbehörden Informationen über rechtsextremistische Gruppierungen, Sachen, Bank- und Kommunikationsdaten erfassen bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass sie im Zusammenhang mit einer der vorgenannten Personenkreise stehen und durch sie Hinweise für die Aufklärung oder Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus gewonnen werden können.

In der Datei werden Daten gespeichert, die eine sichere (zweifelsfreie) Identifizierung ermöglichen (z.B. Namen, Anschrift(en), Geburtsdatum) und weitere Erkenntnisse (besondere Kennzeichen, Mitgliedsschaften und Funktionen, Kommunikationskanäle usw.), die den Behörden vorliegen.

Die Speicherung und Verwendung der Daten (z.B. die Verknüpfung zu Analysezwecken) unterliegen den üblichen Regelungen des Datenschutzes im Sicherheitsbereich, deren Einhaltung von den Datenschützern des Bundes und der Länder regelmäßig kontrolliert wird.

Das zur Einrichtung einer solchen Datei erforderliche Gesetz wird derzeit im Bundesministerium des Innern erarbeitet. Ein Entwurf wird in den nächsten Tagen den anderen Ministerien zur Abstimmung vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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