
(...) die von Ihnen angesprochenen Aspekte sind in der Antwort an Herrn Smith sehr wohl aufgegriffen, vor allem ist mit dem Hinweis auf den gerade im Waffenrecht unverzichtbaren Ausgleich der Interessen die entscheidende Aufgabe des Gesetzgebers deutlich beschrieben. Für Bewertungen, wie sie in Ihren Fragen zum Ausdruck kommen, hat das Bundesministerium des Innern keinen Anlass gegeben und sich insoweit auch nicht zu erklären. (...)