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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Kenneth S. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Kenneth S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

seit den vergangenen 2 1/2 Jahren stehen die legalen Waffenbesitzer in Deutschland unter einem konstanten Beschuss.
Wir werden von Interessensvertretungen/Aktionsbündnissen, aber auch von politischen Parteien auf die gleiche Stufe gestellt, wie Amokläufer, Mörder und sonstige Straftäter.
Und das obwohl gerade die legalen Waffenbesitzer, Sportschützen, Jäger und Waffensammler, zu den gesetzestreuesten Bürgern dieses Landes gehören. Schließlich müssen sie bei der kleinesten Verfehlung mit dem Entug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit rechnen!

Immer neue Verbotsforderungen werden gestellt, von den Parteien der Opposition. Sogar der direkte Eingriff in Bundesrecht wird geprüft, in dem Bremen und Hamburg eine erdrosselnde Lenkungssteuer, in Form einer Waffenbesitzsteuer, einführen möchten. Nur ist das Waffenrecht hier für eine Lenkung des Waffenbestandes in privater Hand zuständig und Waffenrecht ist Bundesrecht!
All das unter dem Deckmantel der verbesserung der Inneren Sicherheit!

Nur ist es doch letztlich Fakt, wie man auch der, PKS des BKA entnehmen kann, dass der legale Waffenbesitz nicht Deliktrelevant ist.
Es sterben doch nachweislich in einem Monat mehr Menschen durch Haushaltsübliche Gegenstände, als in 20 Jahren durch legale Schusswaffen.
Tatmittel Nummer 1 ist immer noch das Messer, aber nicht das Einhand- oder Jagdmesser, sondern das Küchenmesser!

Herr Dr. Firedrich, können Sie mir bitte erläutern, aus welchem Grund hier keine klaren Worte gesprochen werden und öffentlich mitgeteilt wird, wie gering die Deliktrelevanz legal besessener Schusswaffen in wirklichkeit ist?
Es kann doch nicht im Interesse der Politik sein, dass eine bestimmte Gruppe Menschen konstant so öffentlich an den Pranger gestellt wird, unter Vortäuschung falscher oder fehlender Tatsachen.
Die Fakten des legalen Waffenbesitzen sprechen nicht für weitere Verschärfungen oder Verbote!

Mit freundlichen Grüßen
Ken Smith

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Smith,

für Ihre E-Mail vom 22. Dezember 2011 über „Abgeordnetenwatch“ danke ich Ihnen. Sie äußern darin Vorbehalte gegen das in den letzten Jahren verschärften Waffenrecht und zu Meinungsbekundungen von Bürgern, die einem privaten Waffenbesitz kritisch entgegentreten und dabei legale Waffenbesitzer sogar manchmal auf eine Stufe stellen mit Amokläufern, Mördern und sonstigen Straftätern.

Ich möchte daher Eingangs noch einmal klarstellen, das Ziel der Änderungen des Waffengesetzes nach dem Amoklauf in Winnenden im Jahr 2009 war, insbesondere Jugendlichen den Zugang zu Waffen sowohl formal als auch materiell zu erschweren, die Regelungen der Aufbewahrung zu evaluieren sowie eine bessere Kontrolle und verschärfte Sanktion bei Verstößen gegen Aufbewahrungsvorschriften zu erreichen. Eine darüber hinausgehende Verschärfung des Waffenrechts sieht der Koalitionsvertrag nicht vor. Allerdings unterliegt das Waffenrecht – ebenso wie alle anderen Bereiche des Verwaltungsrechts – einer ständigen Evaluierung, wobei auch geprüft wird, ob sich bestehende Regelungen in der Durchführungspraxis bei den Ländern bewährt haben.

Wer mit Waffen umgehen, sie besitzen oder aufbewahren will – und das ist nur ein geringer Prozentsatz der Gesamtbevölkerung unseres Landes – muss im Interesse der öffentlichen Sicherheit akzeptieren, dass nicht nur seine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, sondern auch sein verantwortungsvoller Umgang mit gesetzlichen Auflagen an die Aufbewahrung überprüft und kontrolliert werden. Es liegt im Interesse der Allgemeinheit und sollte im Interesse aller gesetzestreuen Waffenbesitzer liegen, dass „schwarze Schafe“ möglichst frühzeitig gefunden werden. Der furchtbare Amoklauf von Winnenden wurde nicht zuletzt erst durch eine nicht ordnungsgemäß verwahrte legale Waffe eines bis dahin unbescholtenen Waffenbesitzers ermöglicht. Hinzu kommt, dass bei den von den Waffenbehörden durchgeführten Kontrollen leider immer wieder Waffenbesitzer angetroffen werden, die ihre Waffen nicht nach den Vorschriften aufbewahren.

Es ist unbestritten, dass die größere Gefahr vom illegalen Waffenbesitz ausgeht und statistisch gesehen die Zahl des Missbrauchs legaler Waffen eher gering ist. Gleichwohl sind auch legale Waffen potentiell gefährlich und deren Besitz stellt eine Privilegierung dar. Waffenbesitzer müssen akzeptieren, dass nicht alle Bürger unseres Landes einen privaten Waffenbesitz befürworten oder gerade durch Missbrauchsfälle persönlich Betroffene einen privaten Waffenbesitz gänzlich ablehnen. Die Regelungen des Waffenrechts treffen eine Balance zwischen den Interessen privater Waffenbesitzer einerseits und den Belangen der öffentlichen Sicherheit – die in jedem Falle Vorrang haben – andererseits.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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