
(...) Bislang war das Bundeskriminalamt (BKA) nur für die Strafverfolgung zuständig. (...) Deshalb wurde durch eine Grundgesetzänderung im Rahmen der Föderalismusreform, die Möglichkeit eröffnet, dem BKA operative Zuständigkeiten zur Abwehr des Terrorismus einzuräumen. (...)