Portrait von Hans-Peter Bartels
Antwort von Hans-Peter Bartels
SPD
• 20.07.2009

(...) versehentlich auf Internetseiten mit verbotenen Inhalten landen, oder die unaufgeforderte Mails (Spam) mit strafbaren Inhalten erhalten, sich unmittelbar einer (strafrechtlichen) Ermittlung ausgesetzt sehen, teile ich nicht. Stößt man im Internet auf verbotene Inhalte, sollte man dies den Strafverfolgungsbehörden anzeigen. Aufheben, sammeln, weiterverbreiten - das wiederum geht nicht und wäre in der Tat Grund für Ermittlungen! (...)

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SPD
• 20.07.2009

(...) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat festgestellt, dass der Staat die Dauer der Datenspeicherung durchaus regeln kann, er darf sie jedoch nicht zu jedem beliebigen Zweck auswerten. Geklärt werden soll, inwieweit die Datenauswertung Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten sowie das soziale Umfeld zuläßt. (...)

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