Frage an Hans-Peter Bartels von Simon O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bartels,
Kinderpornografie ist zweifellos nicht hinnehmbar und eine Blockade nicht per se "Zensur". Dennoch nehme ich mit Enttäuschung zur Kenntnis, dass Sie einem Gesetz zustimmen, das selbst von Carechild und anderen Kinderschützern kritisiert wird, da es mutmaßlich wirkungslos ist und einer Zensur den Weg ebnen kann.
Besonders "versiert", wie Sie annehmen, muss man zur Umgehung des Systems nicht sein. Die notwendigen Informationen lassen sich für Laien verständlich in unter 30 Minuten im Internet finden und bieten dem Täter den Vorteil, verdachtsfrei agieren zu können, während an sich unbescholtene Bürger (z.B. via Massenmail mit Links oder bei der Suche nach legalen Inhalten) mit der Situation konfrontiert werden können, dass ihre PCs, vielfach Existenzgrundlage, für einen wohl nicht allzu kurzen Zeitraum darauf warten, von einem Ermittler durchforstet zu werden, da sie verdacht erregt haben.
1.Ist diese Befürchtung für Sie unberechtigt?
2. Bitte betrachten Sie den Informationsstand der Regierung [1+2] – Sehen sie hierin einen Verlust an Glaubwürdigkeit und der Kompetenz, die Situation beurteilen zu können?
3. Es gibt private Bestrebungen, den Tauschhandel wirkungsam zu stören[3], die aber wegen juristischer Bedenken[4] nicht umgesetzt werden. Kann das im Sinne des Staates sein?
4. Die Mahner, diese neuen Möglichkeiten förderten Begehrlichkeiten, behalten Recht[5]. Wie stehen Sie zu solchen Ansinnen, die Regelung auszuweiten?
Mit freundlichen Grüßen,
S. Offermann
1 http://netzpolitik.org/2009/oops-she-did-it-again-zensursula-und-die-95-kipo-schurkenstaaten/
2 http://www.heise.de/newsticker/Indien-weist-Kinderporno-Vorwuerfe-der-Familienministerin-zurueck--/meldung/142000
3 http://www.chip.de/news/No-Kids.org-Mitmach-Projekt-gegen-Kinderpornos_37167783.html
4 http://netzpolitik.org/2009/no-kidsorg-vs-kinderpornografie-aktionsseite-offline/
5 http://www.heise.de/newsticker/Ausweitung-der-Web-Sperren-auf-Hasspropaganda-gefordert--/meldung/141770
Sehr geehrter Herr Offermann,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Dass die Sperrung umgangen werden kann, ist kein Argument dafür, gleich ganz auf Maßnahmen zur Vorbeugung zu verzichten. Es kommt darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten, wo immer dies möglich ist, die Umleitung auf eine "Stoppseite" mit entsprechenden Informationen. Von daher befürworte ich das Gesetz. Außerdem: Ver- oder Gebotsnormen verdeutlichen immer auch, welche Werthaltungen einer Gesellschaft wichtig sind.
Ihre Befürchtung, dass unbescholtene Bürger, die ungewollt bzw. versehentlich auf Internetseiten mit verbotenen Inhalten landen, oder die unaufgeforderte Mails (Spam) mit strafbaren Inhalten erhalten, sich unmittelbar einer (strafrechtlichen) Ermittlung ausgesetzt sehen, teile ich nicht. Stößt man im Internet auf verbotene Inhalte, sollte man dies den Strafverfolgungsbehörden anzeigen. Aufheben, sammeln, weiterverbreiten - das wiederum geht nicht und wäre in der Tat Grund für Ermittlungen! Und: Das Durchsetzen von Regeln bzw. Verboten obliegt den jeweiligen staatlichen Stellen - und nicht privaten Initiativen.
Abschließend will ich feststellen: Die elektronische Welt ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten die demokratischen Regeln und Gesetze, die wir uns als Gesellschaft gegeben haben. Ob nun Kinderpornographie, Hasspropaganda oder sonstige Straftatbestände - was wir als Rechtstaat nicht tolerieren können, bleibt auch im Internet Unrecht. Anbei sende ich Ihnen zudem den Link zu einem, wie ich finde, lesenswerten Artikel aus der ZEIT vom 9. Juli 2009 zur Frage, was Zensur bedeutet ( http://www.zeit.de/2009/29/Zensur ).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels