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Frage von Jan R. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Jan R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,

wer kann mir zu folgendem eine Antwort geben? Der Hartz-IV-Satz für Kinder bis zu 14 Jahren war bis dato verfassungswidrig; nunmehr ist dieser ab dem 01.07.2009 auf 251,00€ erhöht worden. Woher weiss ich nun, dass dieser Satz verfassungskonform ist, wo man doch festgestellt hat, dass ein Kind im Durchschnitt pro Monat 568,00€ kostet?
MfG. Jan Rieken

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rieken,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Arbeitslosengeld II für Kinder.

Das Bundessozialgericht hat im Januar 2009 verfassungsrechtliche Bedenken bei den Regelleistungen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr beim Arbeitslosengeld II angemerkt und deswegen die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Bislang gibt es noch kein Urteil. Das Bundessozialgericht stützt seine Bedenken nicht auf die Höhe der Regeleistung für Kinder, sondern auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetztes (Art. 3). Dabei moniert das Gericht, dass der Gesetzgeber den notwendigen finanziellen Bedarf für Kinder nicht ausreichend definiert hat und keine Alterstufen bis zum 14. Lebensjahr eingezogen hat.

Die Bundesregierung hat im Zuge der allgemeinen Erhöhung des Arbeitslosengeldes II auf diese Bedenken reagiert. Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres beträgt der Satz nun 215 Euro (vorher 207 Euro), zwischen dem 7. und 14. Lebensjahr 251 Euro (ohne Kosten der Unterkunft). Die 568 Euro sind ein statistischer Durchschnittswert (im Schnitt geben Eltern in Deutschland diesen Betrag pro Monat für ihr Kind aus) und kein Bedarfsbetrag.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels