![Hans-Jürgen Thies Pressefoto](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Thies-Hans-Juergen_Portrait.jpg?itok=LCw7Y5Yp)
ch bedauere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 sehr, welches das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB) für nichtig und verfassungswidrig erklärte. Ich stehe hinter dem Vorhaben des Gesetzgebers, Formen von Sterbehilfe, die von dubiosen Vereinen - teilweise auch gegen Geldleistung - angeboten werden, zu verhindern.