Frage an Hans-Jürgen Thies von Thomas H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Thies,
ist das Gesetz gegen Hass auch auf die alltägliche Kommunikation der Menschen (Sprache, Gestik) anwendbar?
Ein Politiker wird in herausragender Weise mit Hass und Hohn, öffentlich, überzogen. Minister Spahn wird beschimpft, bespukt und mit "Hau ab" Rufen öffentlich attakiert "https://www.youtube.com/embed/BiojE8dmLq0. Öffentliche Auftritte von Herrn Spahn werden von massiven Einsatzkräften geschützt und Demonstranten müssen mit Strafverfahren und Anzeigen (wegen aller in Frage kommenden Delikte) "gezähmt" werden.https://www.express.de/nrw/wuppertal/protest-gegen-corona-politik-ermittlungen-nach-auftritt-von-jens-spahn-in-wuppertal-37247024
Sind das aus Ihrer Sicht normale Umgangsformen und müssten nicht extensiv Gesetze angewendet und neue Gesetze erlassen werden, um Politiker wie Jens Spahn zu unterstützen und vor Demonstranten zu schützen?
Ist es noch bestreitbar, dass ein Minister, auch öffentlich, angefeindet wird und welche Konsequenzen leiten sie im Rechtsausschuss ab? https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-spahn-angefeindet-100.html
Weiterhin wird Minister Spahn massiv attakiert und zwar wegen einem Hauskauf und Berichten über die Kaufsumme https://www.businessinsider.de/politik/bundesgesundheitsminister-spahn-kauft-luxusvilla-fuer-mehrere-millionen-euro/ , die laut Landgericht Hamburg nicht öffentlich genannt werden darf.
Ist es einem Politiker zumutbar, sich auf rechtlichem Weg gegen unzulässige Berichterstattung in überragend massiver Weise, öffentlich vor Gericht und mit eigenem Geld, zu wehren?
Nach dem Bericht eines Rechtsanwalts, sollen die Prozesskostenrisiken allein bei Springer bei 90000 Euro liegen https://twitter.com/Steinhoefel/status/1305862266655510529 in Summe bei Hunderttausenden Euro https://twitter.com/Steinhoefel/status/1305862297030717441
Halten sie ein weiteres "Hassgesetz" (Lex Spahn?), bezugnehmend auf die aktuellen Ereignisse, für zwingend durchsetzbar?
Danke für Ihre Einschätzung
Thomas
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für diese sehr berechtigte Frage zu einem möglichen "Hassgesetz", das die Androhung von Straftaten unter Strafe stellt. Grundsätzlich sind auch nach geltendem Strafrecht viele dieser Tatbestände bereits strafbar. Aber die Drohungen sind massiver, häufiger und in ihrer Wirkung, nämlich einer Folgetat, gefährlicher geworden. Insgesamt beobachten wir alle eine Verrohung der Kommunikation und die hemmungslos aggressive Anwendung von Einschüchterung, kurz: die Zunahme von Hasskriminalität.
Deshalb hat bereits im März 2020 die Bundesregierung mit dem Entwurf eines "Gesetze zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das die Geltungsbereiche der einschlägigen §§ des StGB deutlich erweitert.
Im Anhang füge ich Ihnen einen Auszug aus einer CDU-Information zu dem Gesetzesentwurf an.
Ich selbst unterstütze auch als Mitglied des Rechtsausschusses diesen Gesetzesentwurf voll und ganz.
Zu den von Ihnen aufgeführten Widrigkeiten, denen Bundesminister Jens Spahn sich ausgesetzt sah, muss man dann aber doch eine Unterscheidung zur Hasskriminalität vornehmen: Unmutsäußerungen wie "Hau ab" oder Kommentare zu Hauskäufen muss man sich als Politiker wie auch als andere Person des öffentlichen Interesses, z.B. Bundestrainer, leider gefallen lassen. Überschreiten sie die Linie zur öffentlichen Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung, kann auch Bundesminister Jens Spahn die Tat bei der Polizei anzeigen. In der Veröffentlichung seiner persönlicher Daten in der Hauskaufsache konnte Herr Spahn ja bereits nach geltendem Recht eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung erwirken.
Ich halte also eine eigene "Lex Spahn" für weder erforderlich noch von Bundesminister Spahn selbst gewünscht. Die Verschärfung des StGB zur Strafbarkeit von Hasskriminalität findet aber meine volle Zustimmung und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Thies