Pressefoto
Antwort von Hans-Jürgen Thies
CDU
• 06.03.2020

Ich habe nur gegen die bedingungslose Aufnahme von besonders Schutzbedürftigen gestimmt. Einen deutschen Alleingang darf es nach den Erfahrungen von 2015 in der Migrationspolitik nicht mehr geben. Im Rahmen einer gesamteuropäischen Kontingentlösung können wir in Deutschland nach ganz klar geregelten Kriterien eine bestimmte Anzahl von besonders Schutzbedürftigen aufnehmen. Dies darf freilich nicht dazu führen, dass wir bei Geflüchteten falsche Anreize und Hoffnungen erzeugen. Wie das bei der Aufnahme von bestimmten Gruppen von Geflüchteten verhindert werden kann, dazu konnten die Linken und die Grünen in der Bundestagsdebatte keine Antwort geben.

Pressefoto
Antwort von Hans-Jürgen Thies
CDU
• 11.03.2020

ch bedauere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 sehr, welches das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB) für nichtig und verfassungswidrig erklärte. Ich stehe hinter dem Vorhaben des Gesetzgebers, Formen von Sterbehilfe, die von dubiosen Vereinen - teilweise auch gegen Geldleistung - angeboten werden, zu verhindern.

Was möchten Sie wissen von:
Pressefoto
Hans-Jürgen Thies
CDU
E-Mail-Adresse