(...) sich den Anträgen aus seiner eigenen Fraktion anschließt. Vielfach ist aber aufgrund der eigenen Arbeitsbelastung eine ständige Anwesenheit im Plenum und damit eine Stimmabgabe nicht möglich. Es muß daher aus Gründen der Praktikabilität ausreichen, wenn die anwesenden Mitglieder des Bundestages ihre Meinungen in der Debatte austauschen bzw. (...)
(...) Meines Erachtens muß ein präziser Funktionsauftrag dabei auch aufzeigen, was eben NICHT vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk geleistet werden darf. Insbesondere dort, wo freie und private Anbieter hochwertige kulturelle Angebote aufbauen, darf keine mit Gebührenmilliarden finanzierte Verdrängung stattfinden. (...)
(...) zunächst einmal stimme ich Ihnen zu: Drogendelikte und illegale Prostitution haben ebenso wenig wie verdreckte Straßen etwas mit unserer Kultur zu tun. (...) Dieses Verständnis ist insbesondere für den internationalen Finanz- und Dienstleistungsstandort Frankfurt von besonderer Bedeutung. (...)
(...) Die Grundsätze der Objektivität, Unparteilichkeit und Abbildung der Meinungsvielfalt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind dabei einschlägig in § 11 Abs.3 des RStV geregelt. Die Selbstverpflichtungserklärungen in den ARD-Leitlinien sind demgegenüber nachrangig. (...)
(...) Der nächste Schritt muß die Ablösung der anachronistischen gerätegekoppelten Rundfunkgebühr durch eine einfache, transparente und faire Form der Finanzierung sein. Ich denke an eine Allgemeine Medienabgabe, die auch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) überflüssig machen würde. (...)
(...) Natürlich ist und bleibt Jugendschutz eine wichtige Aufgabe der Politik, hier muß allerdings mit Augenmaß agiert und von populistischen Forderungen Abstand genommen werden. Selbstverständlich treten die FDP und auch ich ganz persönlich weiterhin gegen die Einschränkung medialer und kultureller Freiheit und für die Stärkung individueller Verantwortung ein. (...)