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Hans-Joachim Otto
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Frage von Richard M. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Richard M. bezüglich Kultur

Der öffentlich-rechtliche Sender SWR 3 macht vermehrt Veranstaltungen,Konzerte,Festivals und benutzt den Sender in einer penetranten Weise um für seine eigenen Veranstaltungen zu werben.Oft sind diese Veranstaltungen auch kostenlos und mit Mitarbeitern des Senders (gibt es da Nebentätigkeiten) als DJ`s,Band etc. besetzt.Ich finde dass da eine ungleiche Konkurrenzsituation entsteht,die ja von unseren Gebühren finanziert wird.Für jeden freien Veranstalter ist die Situation unbefriedigend,zumal für die freien Veranstalter durch den Sender nichts getan wird.Es kann doch nicht die Aufgabe eines öff. - rechtl. Senders sein der freien Veranstalterszene das Besucherklientel wegzuhaken.Wieso müssen Sender Veranstalter sein?
Mit freundlichen Grüssen
Richard Müller

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage. Auch ich sehe mit großer Sorge, daß durch Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in vielen Bereichen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen verursacht werden.

Natürlich ist es Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, an der Herstellung und Sicherung kultureller Vielfalt mitzuarbeiten. Er schießt jedoch an einigen Stellen deutlich über das Ziel hinaus und verdrängt - mit staatlich garantierten Gebührenmilliarden ausgestattet - auch qualitativ hochwertige Angebote privater Veranstalter, die sich am freien Markt refinanzieren müssen.

Das grundlegende Problem, das nicht nur im Bereich der Veranstaltungswirtschaft zu erkennen ist, ist die fehlende Präzision des vom Gesetzgeber festgelegten öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrages. Deshalb fordere ich schon seit Jahren von den Landesparlamenten, die für die Verabschiedung der Rundfunkstaatsverträge zuständig sind, eine Präzisierung ein. Neben der Reform des Finanzierungssystems sowie der zersplitterten Aufsichtsstruktur besteht dort der dringendste Handlungsbedarf.

Meines Erachtens muß ein präziser Funktionsauftrag dabei auch aufzeigen, was eben NICHT vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk geleistet werden darf. Insbesondere dort, wo freie und private Anbieter hochwertige kulturelle Angebote aufbauen, darf keine mit Gebührenmilliarden finanzierte Verdrängung stattfinden.

Meine Vorschläge und Informationen rund um das Thema "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk" finden Sie auf meiner Homepage http://www.hansjoachimotto.de . Ich empfehle Ihnen darüber hinaus, Ihre Sorgen und Argumente auch an Ihre zuständigen Landtagsabgeordneten heranzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto