Frage an Hans-Joachim Otto von Albert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Otto,
Warum wurde die " politische Unabhängigkeit " aus den ARD-LEITLINIEN 2007/ 2008 entfernt???? Falls Sie mir die Frage nicht beantworten können, wer kann????
Mit freundlichen Grüssen
A. Sturm
Sehr geehrter Herr Sturm,
vielen Dank für Ihre Frage vom 31.10.07. Maßgeblich für die Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme sind die gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) sowie der Staatsverträge und Gesetze zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (z.B. HR-Gesetz).
Die Grundsätze der Objektivität, Unparteilichkeit und Abbildung der Meinungsvielfalt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind dabei einschlägig in § 11 Abs.3 des RStV geregelt. Die Selbstverpflichtungserklärungen in den ARD-Leitlinien sind demgegenüber nachrangig.
Der Hinweis auf das Fehlen des Begriffs der "politischen Unabhängigkeit" in den Leitlinien 2007/2008 wurde mir bereits in einer früheren Frage gegeben, insofern verweise ich auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Hoffmann vom 12.09.2007.
Über das Zustandekommen bestimmter Formulierungen in den ARD-Leitlinien habe ich keine Kenntnisse. Für weitere Informationen dazu sollten Sie sich direkt an die ARD wenden. In Ihrem Fall wäre ein möglicher Ansprechpartner der Bayerische Rundfunk, dessen Intendant als damaliger ARD-Vorsitzender bei der Erstellung der Leitlinien maßgeblich involviert gewesen sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto