
(...) Jedenfalls ist das Argument der Schützenvereine, durch zentrale Aufbewahrung der Waffen der Sportschützen in solchen zentralen Waffenkammern würden unverantwortlich und unbeherschbare neue Gefahrenquellen geschaffen, durch die eigene Praxis der Schützenvereine widerlegt und ad absurdum geführt. Denn für Waffenräuber wird der Anreiz, sich durch Einbruch in solche Waffenlager Waffen zu beschaffen, nicht grundsätzlich anders sein, wenn sich in der Waffenkammer 200 statt 100 befinden. (...)