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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Michael D. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Michael D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ströbele,

in Ihrem Antrag "Abrüstung in Privatwohnungen – Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch" http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612477.pdf
fordern sie, dass "die waffenrechtlichen Vorschriften über den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen nach § 14 des Waffengesetzes (WaffG) mit dem Ziel zu verschärfen sind, die Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen grundsätzlich zu untersagen. Darüber hinaus ist das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Sportwaffen nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Nachweis der Lagerungsmöglichkeit für Munition und Waffen auf dem Gelände zu verbinden, auf dem die jeweilige Sportdisziplin ausgeübt wird."

Die Frage der zentralen Lagerung von Waffen und Munition ist doch bereits im Jahre 2002 erörtert und von der Rot-Grünen Mehrheitsregierung aus Sicherheitsgründen verworfen worden!

Die Gründe Ihrer damaligen Ablehnung der zentralen Lagerung können unter dem Antwortdatum 24.03.2009 (Achtung: Es gibt mehrere Antworten unter diesem Datum in nicht aufsteigender Reihenfolge) unter http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664-7-p491.html#q im Bereich "Inneres und Justiz" im Detail nochmals nachgelesen werden.

War Ihnen (den Unterzeichnern des obigen Antrags) diese Entscheidung aus dem Jahre 2002 (sowie deren Gründe) nicht bekannt?

Aus welchen Gründen vollführen Sie nun eine 180 Grad Kehrtwendung?

(Bemerkung: In beiden Fällen (2002 Erfurt sowie 2009 Winnenden) musste doch im Prinzip der gleiche Tatbestand bewertet werden! Im Jahre 2002 hätte man sogar eher eine zentrale Lagerung in Betracht ziehen müssen, als jetzt in Winnenden, denn in Winnenden hätte bereits die ordnungsgemäße Verwahrung genügt, um die Tat mit genau dieser Waffe zu verhindern. Nicht jedoch in Erfurt, da dort der berechtigte Besitzer selbst geschossen hat)

Danke für Ihre Stellungnahme

Mit freundlichen Grüßen

Michael Danner

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Danner.

Die Änderungen des Waffengesetzes im Jahr 2002 sind und waren mir bekannt. Dies gilt auch für die Verhandlungen, in denen diese Änderungen mit dem Koalitionspartner vereinbart wurden. Ich war selbst an den Verhandlungen beteiligt.
Deshalb weiß ich, daß schon im Jahr 2002 und in den Jahren davor die Forderungen der Grünen Fraktion sehr viel weitergehend waren als das, was dann ins Gesetz geschrieben wurde. Ins Gesetz kam wie meist in Koalitionen ein Kompromiß, bei dem wir auf die Umsetzung von Teilen unserer Forderungen verzichtet haben, um überhaupt Verbesserungen des Schutzes vor legalen Waffen zu erreichen.
Richtig ist, daß schon im Jahr 2002 über die zentrale Aufbewahrung der legalen Waffen diskutiert wurde zum Teil mit den selben Argumenten wie dann auch in diesem Jahr 2009. Schon damals hatten sich die Vertreter der Schützenvereine und der Jäger heftig dagegen ausgesprochen.
Gleichwohl gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen den Diskussionen 2002 und 2009. Damals ging es um die Waffen von Sportschützen und Jägern. Jetzt 2009 haben wir die zentrale Aufbewahrung dagegen nur für die Sportschützen gefordert. Ein Argument dafür, daß die Jäger ausgenommen wurden, war, daß viele Jäger die Waffen zur Ausübung ihres Berufs brauchen und sie sich häufig kurzfristig und spontan - zum Beispiel je nach Wetterlage - entschließen, sehr früh morgens auf die Pirsch zu gehen. Die jeweilige Aushändigung der Waffen in zentralen Aufbewahrungstellen wäre in diesen Fällen mit großem Aufwand zu realisieren.
Für mich war auch von Bedeutung, daß ich TV-Bildern von dem Schießstand, in dem der Vater von Tim zu schießen pflegte, entnehmen konnte, daß sich im selben Gebäude eine Waffenkammer befindet, in der viele Waffen aufbewahrt werden. Als ich erfuhr, daß solche Waffenkammern in vielen Schützenhäusern selbstverständlich vorhanden sind, wollte mir noch weniger als vorher einleuchten, daß dort nicht alle Waffen aller Sportschützen aufbewahrt werden können, notfalls nach einer Vergrößerung der bereits vorhandenen Waffenkammer.
Jedenfalls ist das Argument der Schützenvereine, durch zentrale Aufbewahrung der Waffen der Sportschützen in solchen zentralen Waffenkammern würden unverantwortlich und unbeherschbare neue Gefahrenquellen geschaffen, durch die eigene Praxis der Schützenvereine widerlegt und ad absurdum geführt. Denn für Waffenräuber wird der Anreiz, sich durch Einbruch in solche Waffenlager Waffen zu beschaffen, nicht grundsätzlich anders sein, wenn sich in der Waffenkammer 200 statt 100 befinden.
Deshalb ist es nicht so, daß ich eine Kertwendung um 180 Grad gemacht habe, sondern ich habe eine richtige Position weiter vertreten und mit zusätzlichen Arguementen begründet.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele