Frage an Hans-Christian Ströbele von Joachim P. bezüglich Recht
Lieber Hans- Christian Ströbele,
in der gestrigen Sendung DAS DUELL ntv.de . mit Heiner Bremer als Moderator haben Sie keine Zweifel daran gelassen, wie sehr Sie den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan als politisch irreparablen Fehler bewerten.
Hier meine Frage an Sie:
„Ist es richtig, dass die Bunderegierung, ohne Absprache mit den Körperschaften, der Sebstverwaltungen von Sozial- , Unfallversicherungen, diese als stumme Partner bei der Finanzierung der Bundeswehr- Einsätze in Afghanistan im „Unglücksfall“ mit Todesfolge, zeitlicher wie lebenslanger körperlicher, seelischer Beeinträchtigungen von Angehörigen der Bundeswehr mit Folgekosten für Rehabilitation, Umschulungen, vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr heranzieht?
Was meinen Sie(s. a. http://www.freitag.de/community/blogs/joachim-petrick/sollen-sozialkassen-bundeswehreinsatz-in-afghanistan-mitfinanzieren ) ?:
Soll unsere Sozial- , Unfallversicherung als stummer Partner weiterhin den Bundeswehreinsatz in Afghanistan mitfinanzieren?
Wer finanziert die zu erwartenden Entschädigungsforderungen von möglichen Opfern der Bundeswehr unter der Zivilbevölkerung in Afghanistan? Wer schützt, verteidigt die Angehörigen der Bundeswehr rechtlich vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag bei Klagen aus Afghanistan, Pakistan?
tschüss
Joachim Petrick
Sehr geehrter Herr Petrick.
Genau kenne ich mich in Sachen der Versorgung und Schadensregulierung für die Bundeswehrsoldaten, die in Afghanistan Dienst tun, sowie für deren Familien nicht aus.
Ich weiß nur, dass 2002 ein Einsatzversorgungsgesetz verabschiedet wurde, das die Soldaten absichern soll. Soweit mir bekannt, übernimmt der Bund diese Absicherung. Ihre Befürchtung, dass mit den Folgekosten die Sozialkassen belastet werden, dürfte nicht zutreffen.
Darüber hinaus können die Soldaten private Versicherungen abschließen und sie tun dies auch.
Es gibt Meldungen, wonach der Verteidigungsminister angesichts einiger Streitfälle, ob die Versicherungen auch bei Schäden leisten müssen, die durch Kriegseinsätze entstehen, die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes prüfen läßt.
Auch für Schadensersatzforderungen von durch Kriegseinwirkungen betroffenen Zivilisten müßte der Bund aufkommen.
Eine Inanspruchnahme deutscher Soldaten für pflichtgemäßes Verhalten wäre nach deutschem Recht kaum möglich.
Mir sind auch Fälle solcher Forderungen gegen Bundeswehrangehörige nicht bekannt.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele