
(...) Ihrer Sicht, dass die Leistungen des Familienlastenausgleichs – wie die rentenrechtliche Anerkennung der Kindererziehungszeiten – vollständig aus Steuermitteln gezahlt werden sollten, stimme ich Ihnen im Grunde zu. Bereits die beschlossene ungleiche Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Rente hat zur Folge, dass ab 2019 der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung erhöht werden muss. (...)