Frage an Hannes Gräbner von Otto B. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Gräbner,
bei der Mütterrente werden bis zum Stichjahr 1992 3 Jahre und danach 2 Jahre angerechnet. Warum wurde der Stichtag auf 1992 gelegt, obwohl das Gesetz das einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr und das als Begleitmaßnahme zum § 218 im Schwangeren- und Familienhilfegesetz beschlossen worden war, um Familien, insbesondere Frauen, in der Erziehung von Kindern zu entlasten und so die Bereitschaft zum Austragen eines Kindes zu stärken und Abtreibungen zu verhindern, 1996 in Kraft trat? Gerade Bayern in der Fläche hinkte sogar diesem Anspruch noch mehr als 10 Jahre hinterher. Für eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Profit, der durch die Kindererziehung erbrachten Leistung und Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, wäre genug Geld vorhanden. Es dürften halt nur Versicherungsleistungen aus Beiträgen bezahlt werden und Leistungen aus politischen Erwägungen aus Steuermitteln bezahlt werden. Sehen Sie hierzu auch den Beitrag:
"In: Otto, Hans-Uwe / Thiersch, Hans (Hg.): Handbuch Sozialarbeit Sozialpädagogik. Neuwied 2001, S. 964-984" unter www.uni-Kassel.de
Freundliche Grüße
O. B.
Sehr geehrter Herr B.,
Ihrer Sicht, dass die Leistungen des Familienlastenausgleichs – wie die rentenrechtliche Anerkennung der Kindererziehungszeiten – vollständig aus Steuermitteln gezahlt werden sollten, stimme ich Ihnen im Grunde zu. Bereits die beschlossene ungleiche Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Rente hat zur Folge, dass ab 2019 der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung erhöht werden muss.
Für eine Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für alle vor und nach
1992 geborenen Kinder müsste eine deutliche Steuererhöhung durchgesetzt
werden, denn 1965 lag die Anzahl der in der BRD geborenen Kinder bei
1044328, dem höchsten Wert; 1992 wurden im Gebiet der alten BRD nur noch
720794 Kinder geboren. Daher gehe ich davon aus, dass der beschlossene
Stichtag mit den geringeren Geburten und der Zusammenführung der Renten von
Ost- und Westdeutschland zu tun hat und nicht mit der Reform des § 218 StGB
in Verbindung steht.
Sollte die SPD die Regierung stellen und ich in den Bundestag einziehen, dann können unsere Vorhaben der Steuererhöhungen für Höchstverdiener und Bürger und Bürgerinnen mit großen Vermögen durchgesetzt werden. Dann werde ich mich für eine Gleichstellung der Kindererziehungszeiten einsetzen.
Viele Grüße,
Hannes Gräbner