Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.04.2024

Das Offenbarungsverbot wird nun auch weiter ausgeweitet auf enge Familienangehörige (Ehepartner:innen, Verwandte in grader Linie, anderer Elternteil des Kindes) für den Fall, dass sie in Schädigungsabsicht handeln.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.04.2024

Neu wurde im Gesetz im Vergleich zum Entwurf eingeführt, dass es die Möglichkeit geben wird für intergeschlechtliche Personen, die im Geburtseintrag mit der Geschlechtsangabe „divers“ oder ohne Geschlechtsangabe eingetragen sind, einen Pass mit der Angabe „männlich“ oder „weiblich“ erhalten zu können, sofern sie eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung vorlegen oder deren Vorlage unter Bedingungen entbehrlich ist.

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