Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 15.03.2024

Die Voraussetzungen hängen davon ab, ob jemand im Inland oder im Ausland lebt. Im Inland ist die Beantragung unter den generellen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung (u.a. Voraufenthaltszeit von 5 Jahren, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit, Sprachkenntnisse B 1) möglich.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 26.03.2024

Mir wäre nicht bekannt, dass es ein neues Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei gäbe, denn das wäre Grundlage für eine etwaige Änderung. Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:

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