Frage von Cem S. • 09.03.2024
Sehr geehrter Herr Demir, gilt der Antrags,- oder der Einbürgerungszeitpunkt für die Doppelte Staatsbürgerschaft?
Antwort von Hakan Demir SPD • 15.03.2024
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn im jeweiligen Gesetz keine Regelungen für den Umgang mit Altfällen getroffen sind, gilt immer der Zeitpunkt der Entscheidung. An einem konkreten Beispiel: wenn Sie jetzt einen Antrag stellen, der nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes bearbeitet wird, gilt die neue Rechtslage. Sollte er schneller bearbeitet werden, entscheiden die Behörden noch nach der jetzt gültigen Rechtslage, die die Mehrstaatigkeit noch einschränkt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir