Sehr geehrter Herr Demir, ich möchte fragen, ob und unter welchen Vorraussetzungen jemand, der durch die Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft die deutsche verloren hat, diese wiedererlangen kann.
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr P.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Voraussetzungen hängen davon ab, ob jemand im Inland oder im Ausland lebt. Im Inland ist die Beantragung unter den generellen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung (u.a. Voraufenthaltszeit von 5 Jahren, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit, Sprachkenntnisse B 1) möglich.
Für im Ausland lebende ehemalige Deutsche ist die Einbürgerung nur bei Nachweis eines öffentlichen Interesses möglich. Den Antrag stellen kann man beim Bundesverwaltungsamt. Hier gibt es sehr übersichtlich alle Informationen zu Voraussetzung und Prozess: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen13/Einbuergerung13_node.html
An dieser Rechtslage wurde mit der aktuellen Reform nichts geändert. Wovon natürlich auch ehemalige Deutsche bei der Einbürgerung profitieren, ist die Mehrstaatigkeit. Hier sieht das deutsche Recht dank der Reform keinerlei Beschränkungen mehr vor.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Rahmann