zum Zeitpunkt der Geburt wie bisher hatte kein Elternteil ein unbefristete Aufenthaltserlaubnis, ist im neuen Gesetz nachträglich möglich?
Meine Kinder sind 1991 und 1992 geboren, bei ihr Geburt war ich seit 10 Jahren in Deutschland aber ich hatte keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Können meine Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem neuen Gesetz von 5 Jahren mit rechtsmäßigen Aufenthalt, nicht unbefristet, rückwirkend beantragen.
Vielen Dank
Sabri E.
Sehr geehrter Herr E.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Ihre Kinder können selbstverständlich einen Einbürgerungsantrag stellen, auch nach der aktuellen Rechtslage, denn wenn sie seit 1991 bzw. 1992 in Deutschland leben, erfüllen sie ja auch die aktuell nötige Voraufenthaltszeit von 8 Jahren. Eine rückwirkende Einbürgerung ist aber auch nach dem neuen Gesetz nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir