Zudem möchte ich mich nach dem Veröffentlichungsdatum der Anwendungshinweise für die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erkundigen. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wann wir mit diesen wichtigen Informationen rechnen können?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich möchte Ihnen meinen aufrichtigen Dank für Ihren Einsatz und Ihre Unterstützung während der STAG-Modernisierung aussprechen.
Zudem möchte ich mich nach dem Veröffentlichungsdatum der Anwendungshinweise für die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erkundigen. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wann wir mit diesen wichtigen Informationen rechnen können?
Des Weiteren würde ich gerne erfahren, wie mit den Anträgen verfahren wird, die bereits kurz vor einer Entscheidung standen und nun aufgrund des neuen Gesetzes, das am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, warten müssen. Es wäre hilfreich zu wissen, ob diese Anträge nun schneller bearbeitet werden und welche Schritte die Antragsteller gegebenenfalls unternehmen sollten.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr N.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und die unterstützenden Worte.
Eine Veröffentlichung der Anwendungshinweise ist aktuell nicht geplant. Die Überarbeitung der gesamten Anwendungshinweise wird aufgrund des Umfangs der Änderungen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
In Bezug auf die Bearbeitung der Fälle obliegt das Vorgehen den jeweils zuständigen Behörden. Meiner Erfahrung nach werden aber Anträge, die beispielsweise zurückgestellt wurden, da die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit gewünscht ist, nach der Zurückstellung schnell bearbeitet. Schritte von Seiten der Antragsteller müssen in der Regel nicht unternommen werden. Außerdem informieren einige Behörden, beispielsweise das Landesamt für Einwanderung in Berlin auf Ihrer Website über den Umgang mit lang zurückliegenden Anträgen: https://www.berlin.de/einwanderung/einbuergerung/#faq
Falls Sie Anträge meinen, in denen bereits eine Einbürgerungszusicherung ausgesprochen wurde und nur noch die Niederlegung der alten Staatsangehörigkeit ausstand: die Niederlegung ist nach dem neuen Gesetz nicht mehr notwendig und Sie können Ihre Behörde informieren, dass sie unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir