Hakan Demir
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Frage von Jan L. •

Zeitrahmen der Umsetzung der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Hallo Herr Demir,

sie schrieben mehrmals, dass Sie hoffen, die Reform bis Ende 2023 unsetzwn zu können. Den Zeitplan Kabinett -> Beratung im Bundestag -> Verabschiedung kann ich zwar nachvollziehen. Meine Frage aber: ist eine direkte Unsetzung nach Verabschiedung geplant? Ich frage deshalb, weil zum Beispiel die Reform des Namensrechts, an der das BMJ arbeitet, meines Wissens ebenfalls bald ins Kabinett kommen soll, das Gesetz allerdings wegen der benötigten Vorlaufzeit bei den Standesämtern erst am 1.1.2025 in Kraft treten soll. Ich denke, viele Fragesteller gehen im Fall der Reform des StAG davon aus, dass eine Verabschiedung gegen Ende des Jahres zu einer zeitnahen Umsetzung z. B. zum 1.1.2024 führen würde, und nicht erst bspw. 2025. Können Sie hierzu nähere Angaben machen?

Vielen Dank und beste Grüße nach Berlin

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Lieber Herr L.,

danke für Ihre Nachricht.

Sie haben Recht, beim Namensänderungsrecht wird die Umsetzung, bzw. das Inkrafttreten länger dauern. Hier wird es aber auch im 3./4. Quartal erst einen Referentenentwurf geben.

Die Staatsangehörigkeitsreform bedarf keiner so langen Umsetzungszeit. Ich rechne fest damit - und das ist mir ein persönliches Anliegen, für das ich mich stark mache - dass die Reform sehr zeitnah nach Verabschiedung auch in Kraft tritt.

Mehr werden wir nächste Woche wissen, wenn der Gesetzesentwurf im Kabinett beschlossen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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