Zeitpunkt Beantragung / Annahme von fremder Staatsbürgerschaft
Sehr geehrter Herr Demir,
ich bin deutscher Staatsbürger und plane, die australische Staatsbürgerschaft zu beantragen bzw. anzunehmen. Ich erfülle alle Voraussetzungen seitens Australiens, und das Land gestattet grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft. Meine Frage bezieht sich auf den Zeitpunkt der Beantragung bzw. Annahme der ausländischen Staatsbürgerschaft in Bezug auf das möglicherweise bevorstehende neue Staatsbürgerschaftsrecht.
Konkret möchte ich wissen, ob es zulässig ist, den Antrag für die australische Staatsbürgerschaft bereits jetzt zu stellen, solange ich sicherstelle, dass ich die australische Staatsbürgerschaft nicht vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes annehme.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Marius H.
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Zu Ihrer konkreten Frage: Auch unter der aktuellen Rechtslage verliert man den deutschen Pass erst bei „Erwerb“ einer ausländischen Staatsangehörigkeit, nicht bereits bei Beantragung. Sie könnten also die australische Staatsangehörigkeit beantragen und bei Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform hier in Deutschland (die es erlaubt, mehrere Pässe zu besitzen) die australische annehmen. Ich denke, dass die Umsetzung der Reform für dieses Jahr im Winter realistisch erscheint.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir