Hakan Demir
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Frage von Bianca N. •

Wo steht dass 16g eine Duldung ist?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau N.,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum neu geschaffenen Aufenthaltstitel nach § 16g des Aufenthaltsgesetzes. 

Die angesprochene Regelung ist keine Duldung, sondern ein Aufenthaltstitel. Der Zweck hinter der Umgestaltung der Norm ist es, dass Geduldete, die einen Ausbildungsplatz erhalten, nicht nur über die bisherige Ausbildungsduldung vor Abschiebung geschützt sind und dann nach Absolvierung der Ausbildung in einen Fachkraft-Titel wechseln können - sondern bereits während der Ausbildung ein Aufenthaltstitel möglich ist. Dies wirkt sich zum Beispiel positiv auf die Anrechnung von Voraufenthaltszeiten für Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung aus. Denn auch Menschen, die nach einer Duldung durch eine Ausbildung in Deutschland Fuß fassen, sollen dauerhaft Teil dieses Landes werden können. 

Neben der neuen Regelung besteht die alte "Beschäftigungsduldung" als Auffangregelung für Geduldete in Ausbildung, die nicht die Voraussetzungen zur Lebensunterhaltssicherung für einen Aufenthaltstitel erfüllen, fort. Dies sorgt dafür, dass durch die neue Regelung niemand durchs Raster fällt und entgegen dem politischen Willen durch die Reform der Zugang zu einem gesicherten Aufenthalt während der Ausbildung verwehrt wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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