Wird es nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts möglich sein, dass ehemalige Deutsche, die aufgrund einer Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, diese wieder erlangen?
Es gibt viele Fälle, in denen Deutsche aus den verschiedensten Gründen schweren Herzens eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben, obwohl sie die harten Kriterien für eine Beibehaltungsgenehmigung nicht erfüllt haben. Wird es möglich sein, dass für diese Personen die Ausbürgerung rückgängig gemacht wird?
Wird es möglich sein, dass für diese Personen die Ausbürgerung rückgängig gemacht wird? Könnte dies auch auf ihre Nachkommen ausgedehnt werden, die Deutsche gewesen wären, wenn es nicht § 25 (StAG) gegeben hätte?
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein zentrales Vorhaben für eine offenere Gesellschaft. Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Bei der Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft müssen derzeit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, es muss ein Antrag auf Wiedereinbürgerung gestellt werden, bei dem Sie u.a. Nachweise zu Ihren Bindungen an Deutschland aufzeigen müssen. Mehr Informationen zur Wiedereinbürgerung finden Sie auf dieser Seite: https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/wiedereinbuergerung-ehemaliger-deutscher/1216660
Näheres zur Wiedereinbürgerung können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen. Wir sind derzeit mitten in den Beratungen und besprechen noch viele Einzelheiten. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir