Hakan Demir
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SPD
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Frage von Denis K. •

Wird es für Inhaber gewisser Staatsbürgerschaften NICHT möglich sein, die deutsche zu beantragen, ohne die vorige Stsbgst. abzulegen? Bspw. als russischer Staatsbürger?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Ein wichtiger Teil der Reform ist dabei, dass die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen möglich ist. Es ist dabei egal, ob Sie sich in Deutschland einbürgern lassen, als Deutsche im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen oder eine abgelegte ausländische Staatsangehörigkeit wieder erwerben. Auch die Zahl an Staatsangehörigkeiten wird nicht beschränkt. 

Auch einen Ausschluss bestimmter Länder wird es nicht geben. 

Die aktuelle Situation, dass Menschen je nach Herkunftsländern sehr unterschiedliche Chancen auf die doppelte Staatsangehörigkeit haben, ist aus meiner Sicht eine große Ungerechtigkeit und ein wichtiger Grund für eine umfassende Reform. Dies habe ich auch in meiner Rede im Deutschen Bundestag im Dezember 2022 klargemacht. ( https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-aktuelle-stunde-einbuergerung-924032)

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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