Hakan Demir
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SPD
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Frage von Nihat G. •

Wird es für Auslaender, die sich früher mehr als 5 Jahren in De aufhielten und in ihre Heimat zurück gekehrt sind, eine Einbürgerung möglich sein?

Sehr geehrter Herr Demir,
Ich hielt mich 13 Jahre lang bis zu meinem sechzehntes Lebensjahr in Deutschland. Musste damals mit meinen Eltern in unsere Heimat zurückkehren. Wird das im neuen Auslaendergesetz berücksichtigt und könnte man eventuell auch eine Zustimmung für eine Einbürgerung erhalten? (im aktuellem Gesetz werden nur die letzten Jahre berücksichtigt)
Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.

Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben. Eine vorherige Aufenthaltszeit in Deutschland (wie bei Ihrem Fall) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Sie müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Wenn dies eintreffen sollte und Sie die anderen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und bei Einbürgerung Ihre alte Staatsbürgerschaft behalten.

Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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