Wird es eine Meldepflicht geben, wenn man eine neue Staatsbürgerschaft einnimmt?
Ich habe ein paar Vorstöße gelesen, dass die Deutsche, die Doppelpass besitzen, unter Umständen ihre Deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Woher sollten deutsche Behörden wissen, dass jemand auch andere Staatsangehörigkeiten besitzt?
Sehr geehrter Herr F.,
danke für Ihre Frage.
Stand jetzt ist es ja nur für Menschen mit bestimmten Staatsangehörigkeiten möglich, neben dem deutschen einen weiteren Pass zu besitzen. Darunter Menschen bspw. aus der EU und der Schweiz.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform ändern wir genau dies und ermöglichen für alle Menschen doppelte Staatsangehörigkeiten.
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.
Wir gehen davon aus, dass es keine Meldepflicht gibt, wenn Sie im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Dies kommt zumindest im Gesetzesentwurf nicht vor.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir