Wird ein Ausländer, der in Deutschland geboren (vor 2000) und aufgewachsen ist, auch nach dem neuen Recht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz richtet sich an Menschen, die längst schon hier leben. Dabei geht es nicht nur um Menschen, die vor fünf, acht, zehn oder noch mehr Jahren nach Deutschland gekommen sind. Wir reden auch von in Deutschland geborenen Kindern, die hier zur Schule gegangen, ihre Ausbildung oder ihr Studium gemacht haben, die deutsch sprechen und in Deutschland sozialisiert sind. Deutschland ist ihr Zuhause. Mit der Staatsangehörigkeitsreform setzen wir ein politisches und rechtliches Zeichen für die Menschen, die schon lange Teil unserer Gesellschaft sind.
Mit Inkrafttreten der Reform sind in Deutschland geborene Kinder künftig Deutsche qua Geburt, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt. Wenn die Kinder auch die Staatsangehörigkeit der Eltern erwerben, erhalten sie entsprechend von Geburt an die Mehrfachstaatsangehörigkeit.
Automatisch erfolgt eine Einbürgerung aber nie, sie muss immer beantragt werden. Bei Ihrem konkreten Fall gelten weiterhin die bisherigen und mit der Reform dann aktualisierten Voraussetzungen einer Einbürgerung (wie Aufenthaltszeit von fünf, bzw. drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen, rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, Sicherung des Lebensunterhalts, Straffreiheit, Deutschkenntnisse, Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung Deutschlands und Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes).
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir