Wird dieses Versprechen noch gehalten?
Sehr geehrter Herr Demir,
im Koalitionsvertrag steht auf Seite 110 der Satz:
"Auch um transnationale Arbeitsmigration zu ermöglichen, wollen wir, dass Aufenthaltsgenehmigungen nicht bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten erlöschen."
Dabei handelt es sich offensichtlich um die Änderung von §51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG. Welche Gesetzesinitiativen seitens der Regierung oder der Regierungskoalitionen sind Ihnen bekannt, um dieses Versprechen zu verwirklichen?
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Die Umsetzung der noch offenen Vorhaben des Koalitionsvertrags befindet sich noch in der Planung. Ich kann Ihnen daher noch keine Auskunft zu Zeitplan und nächsten Schritten geben.
Grundsätzlich halte ich aber eine flexiblere Regelung beim Erlöschen von Aufenthaltstiteln für sinnvoll. Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, gerade im Falle von transnationaler Arbeitsmigration durch die Ausländerbehörde eine längere Frist für die Unterbrechung des Aufenthalts zu erhalten. Gerade bei Inhaber:innen einer Niederlassungserlaubnis, also bei Menschen, die hohe Anforderungen erfüllen, um einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu sichern, halte ich eine bessere Bindung an Deutschland auch bei längeren Auslandsaufenthalten für sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir