Hakan Demir
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SPD
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Frage von Calum C. •

Wird die Ermöglichung der Zweitbürgerschaft und die Wiederherstellung der deutschen Staatsbürgerschaft rückwirkend möglich sein?

Sehr geehrter Herr Demir,
meine Großmutter hat in den 1950er Jahren ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund § 25 (StAG) verloren. Sie hatte die britische Staatsangehörigkeit erworben. Wird es möglich sein, ihre deutsche Staatsangehörigkeit wiederherzustellen?

Mit freundlichen Grüßen,
C.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mehrstaatigkeit wird mit der Reform für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.

Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben. Eine vorherige Aufenthaltszeit oder auch Geburt in Deutschland (wie bei dem Fall Ihrer Großmutter) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Sie müsste wieder nach Deutschland ziehen und hier ihren Lebensmittelpunkt haben.

Wenn dies eintreffen sollte und die anderen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und bei Einbürgerung die alte Staatsbürgerschaft behalten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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