Hakan Demir
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Frage von Christopher K. •

Wird die doppelte Staatsbuergerschaft auch fuer Auslandsdeutsche in der Staatsangehoerigkeitsreform einfacher?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich lebe seit ein paar Jahren im Ausland und stehe kurz davor die Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen. Leider kann ich den Gesetzentwurf zur Staatsangehoerigkeitsreform im DIP nicht finden um selber herauszufinden ob doppelte Staatsbuergerschaft nur fuer Einbuergerungen erlaubt wird, oder auch fuer Auslandsdeutsche die eine zweite nicht-europaeische Staatsangehoerigkeit annehmen wollen.

Vielen Dank

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.

Bisher hat die FDP noch Vorbehalte gegenüber einigen Punkten bei der Staatsangehörigkeitsreform eingereicht. Deswegen gibt es noch keinen geeinten Referentenentwurf. Ich stehe dazu aber mit meinen Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition im engen Austausch und bin zuversichtlich, dass wir zügig weiter vorankommen.

Zunächst muss der Referentenentwurf aus dem Innenministerium dann im Bundeskabinett beschlossen werden, dafür gibt es derzeit noch kein konkretes Datum. Danach gelangt der Referentenentwurf in den parlamentarischen Prozess. Geplant ist eine Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und Abschaffung der Beibehaltungsgenehmigung) voraussichtlich im Sommer / Herbst. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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