Hakan Demir
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Frage von Nina B. •

Wieso sind Geflüchtete bevorzugt bei den Möglichkeiten, Deutsch zu lernen, gegenüber Menschen, die Visa beantragen?

Sehr geehrter Herr Demir! Ich beziehe mich auf Ihre Antwort an mich vom 26.7. 23. Wieso schreiben Sie, dass Menschen, die momentan keine andere Möglichkeit sehen, als über gefährliche Routen nach Deutschland zu kommen, durch die neuen Gesetze nun die Chance bekommen, legal nach Deutschland zu kommen? Für die meisten Menschen gibt es die Chancenkarte und andere Visa nur nach 1-3 bestandenen Deutschprüfungen. Wieso werden Menschen bevorzugt, die einen Rechtsbruch begehen, indem sie die EU Außengrenze illegal übertreten? Asylanten bekommen Deutschkurse und Lebensunterhalt bezahlt, während sie Deutsch lernen. Menschen, die legal nach Deutschland kommen wollen, und Bildung nachweisen können, wie z.B. einen high-school Abschluss plus Englisch-Kenntnisse, bekommen diese Vorteile nicht. Wenn sie keinen Bildungsgrad haben, der hoch genug ist, um ein Visum ohne Deutsch-Kennnisse zu bekommen. Damit bleibt der Rechtsbruch oft die einzige Möglichkeit. Mit freundlichem Gruß, Nina B.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. 

Auch Menschen, die im Rahmen der Arbeits- oder Bildungsmigration nach Deutschland kommen, können an den stark vergünstigen Integrationskursen teilnehmen. Alle Informationen finden Sie hier: https://www.berlin.de/vhs/kurse/deutsch-integration/integrationskurse/

Auch jenseits des Integrationskurses können berufstätige Menschen, die im Rahmen der Arbeitsmigration nach Deutschland gekommen sind, können berufsbegleitend an den Kursen des BAMF teilnehmen, wenn sie noch nicht ausreichend deutsch sprechen, um ihren Arbeitsalltag zu bewältigen: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html?nn=282656

Zur Frage der Einreisevoraussetzungen ist es tatsächlich so, Menschen zur Arbeitsplatzsuche auch im Rahmen der Chancenkarte Deutschkenntnisse nachweisen müssen, wenn sie nicht bereits als Fachkräfte qualifiziert sind. Dies soll sicherstellen, dass das begrenzte Chancenkarten-Kontingent an Menschen geht, die möglichst gute Chancen haben, dann in Deutschland auch tatsächlich eine Stelle zu finden. Gleichzeitig wird aber bei der Einreise mit Arbeitsplatzzusage zunehmend auch die Einreisemöglichkeit für Menschen ohne formale Qualifikationen geschaffen, beispielsweise im Rahmen der kontingentierten Beschäftig oder für Menschen vom Westbalkan. Hier entscheiden dann die Arbeitgeber darüber, ob die Qualifikation ausreicht. Ich finde es richtig, diesen pragmatischen Weg auszubauen - und begleitet durch wirksame Regelungen zur Verhinderung von Ausbeutung - weiter auszubauen. 

Abschließend möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch mal betonen, dass ein Schutzbegehren kein Rechtsbruch ist - Schutzsuchende sind nicht illegal. Zwar besteht bei einem Grenzübertritt ohne Visum ein Anfangsverdacht auf illegal Einreise. Die Einreise ohne gültiges Visum darf aber nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht bestraft werden, wenn diese sich unverzüglich bei den Behörden zu erkennen geben. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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