Wiedererlangung der deutschen Staatsangehoerigkeit nach Gesetzesaenderung zur doppelten Staatsangehoerigkeit/Mehrfachstaatsangehoerigkeit moeglich in 2023
Sehr geehrter Herr Demir,
wird die Novellierung des deutschen Staatsangehoerigkeitsrecht auch ehemalige Deutsche beruecksichtigen? Und zwar diejenigen, die vor einigen Jahren ihre deutsche Staatsangehoerigkeit durch Annahme einer aussereuropaeischen verloren haben? Mein Mann hatte versaeumt rechtzeitig einen Beibehaltungsantrag zu stellen in 2016. Somit hat er automatisch die deutsche Staatsangehoerigkeit verloren. Es waere sehr schoen und vorteilhaft fuer ehemalige Deutsche wenn dies moeglich waere, da das Verfahren zur Wiedererlangung der deutschen Staatsbuergerschaft aufwendig ist und 3 Jahre dauern kann. Vielen Dank im Voraus fuer die Beantwortung dieser Frage.
Sehr geehrte Frau C.,
danke für Ihre Anfrage.
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Eine Beibehaltungsgenehmigung wird es dann nicht mehr geben.
Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben. Eine vorherige Aufenthaltszeit oder ehemalige Staatsangehörigkeit erfüllt diese Voraussetzung nicht. Sie, bzw. Ihr Mann müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier ihren Lebensmittelpunkt haben.
Wenn dies eintreffen sollte und die anderen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und bei Einbürgerung die jetzige Staatsbürgerschaft behalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir