Wie wird der Familiennachzug für ausländische Eltern von volljährigen deutschen Bürgern zukünftig geregelt?
Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde mWn eine Option für den Familiennachzug für Eltern von EU Blue-Card Inhabern geschaffen.
Gibt es die Möglichkeit auch für deutsche Staatsangehörige?
Was passiert wenn jemand, der bisher die Blue-Card hatte, sich einbürgern lassen möchte
und er aber auch seine Eltern nach Deutschland holen möchte?
Und bedingt die Familienzusammenführung für die Eltern, dass diese auch dauerhaft in Deutschland leben?
Oder können Eltern z.B. 7 Monate im Heimatland und 5 Monate in Deutschland leben?
Sehr geehrter Herr H.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Es ist wichtig, dass wir es in der Ampel geschafft haben, ein zeitgemäßes Einwanderungssystem auf den Weg zu bringen. Der bisherige Fokus auf Menschen, die einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung, die mit einer qualifizierten deutschen Ausbildung als gleichwertig anerkannt wurde, war aus meiner Sicht zu eng gesetzt und zu bürokratisch. Denn auch Menschen mit ausländischer Qualifikation werden auf dem deutschen Arbeitsmarkt gesucht und sollten die Chance haben, eine Zeit lang oder dauerhaft als Erwerbstätige in Deutschland zu leben. Diesen Kurs haben wir mit der Ampel-Koalition konsequent verfolgt und haben mit der Anerkennungspartnerschaft und der Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung neue Möglichkeiten geschaffen, mit Arbeitsplatzangebot nach Deutschland zu kommen. Zur selbstfinanzierten Arbeitsplatzsuche kommt ab Juni zudem die Chancenkarte. Ich bin froh, dass ich als Berichterstatter für die SPD-Fraktion diese wichtige Reform mit vorantreiben konnte.
In Bezug auf den Elternnachzug sprechen Sie tatsächlich einen wichtigen Punkt an. Die begrüßenswerte Verbesserung gilt für zukünftig einwandernde Fachkräfte und führt zu einer Ungleichbehandlung von bereits hier lebenden ausländischen Fachkräften sowie von Deutschen mit ausländischen Eltern. Ich sehe die Regelung als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte. Das Thema sollte also im Rahmen der weiteren migrationspolitischen Gesetzgebungen noch einmal grundsätzlicher angegangen werden.
Zur Dauer der Gültigkeit von Aufenthaltstitels bzw. dem Erlöschen durch Abwesenheit hat das Berliner Landesamt für Einwanderung eine sehr hilfreiche Übersicht erstellt: https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/erloeschen-von-aufenthaltstiteln/ Im Grundsatz bin ich aber zudem der Meinung, dass für die Gültigkeit von Titeln längere Fristen gelten sollten, um internationale Mobilität mit Rückkehr nach Deutschland leichter zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir