Wie werden Einbürgerungsanträge vor dem neuen Einbürgerungsgesetz bearbeitet?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich habe meinen Einbürgerungsantrag im Februar 2024 gestellt und alle Voraussetzungen erfüllt. Da das neue Einbürgerungsgesetz ab dem 26.06.2024 in Kraft tritt, was passiert mit den Anträgen, die vor diesem Datum gestellt wurden? Gelten die alten Regeln bezüglich des Verbots der doppelten Staatsangehörigkeit oder werden diese nach dem neuen Gesetz übernommen?
Ich danke Ihnen im Voraus und freue mich von Ihnen bald zu hören.
Sehr geehrter Herr D.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ab dem 27.06. wenden die Behörden die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Dies gilt für neue Fälle ebenso wie für bereits in Bearbeitung befindliche Fälle.
Dies gilt für die doppelte Staatsangehörigkeit, aber auch für weitere Änderungen wie beispielsweise das neue Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands und zum Schutz jüdischen Lebens.
Eine Ausnahme gibt es: falls ein Antrag vor dem 23.08.2023 gestellt wurde, werden die alten Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung angewendet, wenn diese für die Antragsteller:innen günstiger ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir