Wie werden deutsche Staatsbürger nach der Reform behandelt werden, die eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen möchten ohne die Deutsche zu verlieren?
Sehr geehrter Herr Demir, ist schon bekannt was genau vorgesehen ist?
1. Beibehaltungsgenehmigumg weiterhin erforderlich?
2. Mitteilung über das Vorhaben ohne eine Genehmigung abwarten zu müssen?
2. Zweite Staatsangehörigkeit ohne jedwede Formalitäten/Anträge möglich ohne die Deutsche zu verlieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Sehr geehrter Herr B.,
danke für Ihre Frage.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben - ohne die deutsche zu verlieren.
Damit entfallen gleichzeitig die Beibehaltungsgenehmigungen und es bedarf keiner Genehmigungen, eine andere Staatsangehörigkeit neben der deutschen zu erwerben.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir