Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?
Sehr geehrter Herr Demir,
nach der Sommerpause soll der Bundestag noch über die Entkernung des Klimaschutzgesetzes abstimmen. In der neuen Vorlage geht es u.a. um die Aufhebung der jährlichen Sektorenziele.
Wie soll Ihrer Meinung nach das 1,5 Grad Limit von Paris, dem Ihre Partei ja auch zugestimmt hat, eingehalten werden, wenn
a) das künftige KSG noch weicher formuliert wird als das aktuelle KSG
und
b) das aktuelle KSG schon nicht ausreicht, weil es noch bis 2045 erlaubt Treibhausgase auszustoßen, während wir die maximalen 1,5 Grad wahrscheinlich bis 2030 überschreiten werden?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bereits im Koalitionsvertrag hatte sich die Koalition auf eine Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir den Gesetzentwurf sorgfältig beraten.
Klar ist: Durch die Reform darf nicht eine Tonne mehr CO2 ausgestoßen werden als mit dem bisherigen Gesetz. Die Gesamtemissionsmenge bleibt unverändert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend sein soll. Die Betrachtung der einzelnen Sektoren bleibt dabei natürlich erhalten. In der nun anstehenden Diskussion wird es wichtig werden, eine Regelung zu finden, die den Druck zum Handeln auf die Bundesregierung aufrechterhält, falls sich abzeichnen sollte, dass die Ziele verfehlt werden sollten. Ein Aufweichen der Klimaziele wird es mit der SPD-Fraktion nicht geben.
Wir müssen aber anerkennen, dass die Pflicht bei Zielverfehlung jährlich neue Programme in einzelnen Sektoren aufzulegen, nicht automatisch zur Einhaltung der Klimaziele führt. Insbesondere im Gebäude- und Verkehrssektor sind neben kurzfristigen Maßnahmen vor allem auch mehrjährige Programme erforderlich, die erst im Laufe der Jahre ihre Wirkung entfalten können.
Grundlage bleibt wie bisher ein jährliches Monitoring der Emissionsentwicklung für die einzelnen Sektoren. Um besser als bisher überprüfen zu können, ob wir uns auf dem richtigen Kurs zur Erreichung der Klimaziele befinden, soll zukünftig die Prognose für die Emissionsentwicklung betrachtet werden. Anhand der Emissionsdaten des Vorjahres soll dabei für jeden Sektor geprüft werden, ob die CO2-Minderung ausreicht, um die Ziele zu erreichen.
Die Einhaltung der Klimaschutzziele und der damit erlaubten Emissionsmengen soll gemäß dem Gesetzentwurf zukünftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden. Die sektorübergreifenden Jahresemissionsmengen werden damit zur zentralen Steuerungsgröße des Klimaschutzgesetzes.
Wenn das Gesamtziel künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel erreicht wird. Dazu müssen dann gerade jene Sektoren beitragen, die die Ziele verfehlen.
Im Rahmen der Novelle des Klimaschutzgesetzes muss auch diskutiert werden, wie das Parlament mehr Verbindlichkeit gegenüber der Bundesregierung erreichen kann. Der aktuelle Bericht des Expertenrates für Klimafragen hat gezeigt, dass es im Klimaschutz weiterer Anstrengungen bedarf, obwohl die Bundesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht hat. Daher werde ich mich auch weiterhin mit Hochdruck für einen engagierten Klimaschutz einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir