Wie ist zu entscheiden, ob das Staatsangehörigkeitsrecht ein Einspruchsgesetz oder ein Zustimmungsgesetz ist?
Sehr geehrter Herr Demir ,
ich bin die Geschichte der Bundesratssitzungen durchgegangen und mir ist aufgefallen, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz als Einspruchsgesetz behandelt wurde, kann es jetzt als Zustimmungsgesetz behandelt werden? ist es möglich, dasselbe Gesetz einmal als Einspruchsgesetz und das andere Mal als Zustimmungsgesetz zu betrachten?
Quelle : https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2021/0501-0600/0564-21.html
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit Freundlichen Grüßen
Lieber Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Das heißt, dass der Bundesrat – wie bei allen anderen Gesetzen, die nicht die Verfassung ändern, Auswirkungen auf die Finanzen der Bundesländer haben oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen (und das sind mehr als 60 Prozent aller Gesetze) – „lediglich“ zustimmen muss. Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen.
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes in der ersten Hälfte des nächsten Jahres.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir