Hakan Demir
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Frage von Alper K. •

Werde ich jemals durch Geburtsrecht Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen können?

Sehr geehrter Herr Demir, ich bin 1970 in Deutschland als Türkischer Staatsangehöriger und Kind von Türkischen Eltern geboren und bis 1982 aufgewachsen, habe den Kindergarten, die Grundschule und das Gymnasium besucht. Lebe seit 1982 in der Türkei. Habe hier Wirtchaft, Deutsche und Englische Sprache studiert, bin jetzt Rentner. Beide Lander sind für mich Heimat. Türkische sowohl auch Deutsche Kulturen sind in mir vereint. Eines meiner Hobbies ist Reisen. Ich habe bis heute über 29 verschiedene Staaten besucht. Doch um mein geliebtes Geburtsland zu besuchen muss ich leider jedesmal ein Visum beantragen. Die auswartigen Amter erschweren es mir zusatzlich! Nun zu meiner Frage: Werde ich jemals durch Geburtsrecht zusatzlich die Deutsche Staatsangehörigkeit erlangen können? Vielen Dank im Voraus, MfG Alper K.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

danke für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worte. Ich freue mich, dass Sie weiterhin enge Bindungen an Ihr Geburtsland haben, in dem Sie lange gelebt haben.

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, müssen Sie aber Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Geburt und Schulbesuch in Deutschland reicht dafür nicht aus.

Ich wünsche Ihnen alles Gute weiterhin.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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