Hakan Demir
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Frage von Nina B. •

Wenn mit dem Visum zum Zweck des Spracherwerbs nach Inkrafttreten der neuen Zuwanderungsgesetze 20 Stunden Nebenbeschäftigung erlaubt sind-muss dann weniger Geld vor Einreise nachgewiesen werden?

Sehr geehrter Herr Demir! Vielen Dank für Ihre Antwort vom 3.7.2023. Wenn mit dem Visum zum Zweck des Spracherwerbs nach Inkrafttreten der Neuen Zuwanderungsgesetze 20 Stunden Nebenbeschäftigung erlaubt sind, bedeutet das, dass dann weniger Geld nachgewiesen werden muss, um mit dem Visum zum Zweck des Spracherwerbs einreisen zu dürfen? Kann eine Job-Zusage vor Einreise nachgewiesen werden und entsprechend weniger Geld? Frage 2: Es macht ja keinen Sinn, dass Anwärter der Pflegeausbildung keinen Rechtsanspruch für die Einreise zum Zweck des Spracherwerbs haben, wenn eine Pflegeschule bereits zugesagt hat. Deutschland kann nicht für Hochqualifizierte attraktiver werden, wenn die Lage in den Krankenhäusern immer schlimmer wird. Würden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Gesetzeslage vom Innenausschuss mal betrachtet wird? Es ist ja einfach ein altes Gesetz, das der Verhinderung von Zuwanderung diente. Mit freundlichem Gruß, N. B.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Der bisherige Fokus auf Menschen, die einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung, die mit einer qualifizierten deutschen Ausbildung als gleichwertig anerkannt wurde, war aus meiner Sicht zu eng gesetzt und zu bürokratisch. Denn auch Menschen mit ausländischer Qualifikation werden auf dem deutschen Arbeitsmarkt gesucht und sollten die Chance haben, eine Zeit lang oder dauerhaft als Arbeitskraft in Deutschland zu leben. Diesen Kurs haben wir mit der Ampel-Koalition konsequent verfolgt und haben mit der Anerkennungspartnerschaft und der Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung neue Möglichkeiten geschaffen, mit Arbeitsplatzangebot nach Deutschland zu kommen. Zur selbstfinanzierten Arbeitsplatzsuche gibt es zudem die neue Chancenkarte. Auch die von Ihnen angesprochenen Nebenerwerbsmöglichkeiten haben wir liberalisiert. Ich bin froh, dass ich als Berichterstatter für die SPD-Fraktion diese wichtige Reform mit vorantreiben konnte.

Zur Ihren Fragen: die Neuerung bei der Nebenbeschäftigung von Sprachschüler:innen verfolgt explizit das Ziel, dass mehr Menschen nach Deutschland kommen sollen. So heißt es in der Gesetzesbegründung: "Der Besuch eines Sprachkurses in Deutschland erfordert die eigenständige Lebensunterhaltssicherung für die gesamte Aufenthaltszeit. Mit der Änderung wird den Teilnehmern dieser Sprachkurse ermöglicht, eine Nebenbeschäftigung im Umfang von bis zu zwanzig Stunden je Woche auszuüben, um damit ihre Mittel zur Lebensunterhaltssicherung aufzustocken. Dadurch wird mehr Ausländern die Möglichkeit eröffnet, an Sprachkursen in Deutschland teilzunehmen." Wenn die Nebenbeschäftigung schon bei der Einreise vorgewiesen werden kann, sollte Sie nach dem Zweck der Änderung auch einbezogen werden - ich werde das Thema ebenso wie Ihren berechtigten Punkt, dass auch Pflegeschüler:innen zum (vorgezogenen) Spracherwerb einreisen können sollen, in meine weitere Arbeit mit einbeziehen.

Vielen Dank für Ihre Anregungen und ich hoffe, dass sie die Erleichterung der Fachkräfteeinwanderung weiter unterstützen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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