Hakan Demir
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Frage von Magdalena R. •

Übergangsregeln für die Menschen, die sich zum 1.5.2024 mit einem anderen Such-Titel als der Chancenkarte in Deutschland aufhalten: Steht hier bereits eine Regelung fest, ob und wie man das Arbeitssuchendvisum zur Chancenkarte umwandeln kann?

Sehr geehrter Herr Demir,

hiermit möchte ich die Frage zur Übergangsregelung von Arbeitssuchendvisum zur Chancenkarte für die Menschen, die sich seit dem 1.5.2024 mit einem anderen Such-Titel als der Chancenkarte in Deutschland aufhalten, aufgreifen. Steht hier bereits eine Regelung fest, ob und wie man das Arbeitssuchendvisum zur Chancenkarte umwandeln kann?

Vielen lieben Dank für die Auskunft!

LG!

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau R.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Die Chancenkarte ist so konzipiert, dass alle Personen, die zum bisherigen Arbeitssuchvisum berechtigt waren, auch die Kriterien für die Chancenkarte erfüllen. Dies liegt daran, dass die Einstufung als "Fachkraft" für die Berechtigung zur Chancenkarte ausreicht. Das alternative Punktesystem ist dann nicht notwendig. Aktuelle Inhaber:innen eines Arbeitssuchvisums sollen genauso wie andere bereits in Deutschland lebende Fachkräfte berechtigt sein, die Chancenkarte aus Deutschland heraus zu beantragen (damit keine Pflicht zur Wiederausreise ins Herkunftsland besteht).

Zum Beantragungsverfahren treten Sie bitte mit Ihrer lokalen Behörde in Kontakt.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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