Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ahmed E. •

Wenn Ich meine Einbürgerungszusicherung vor Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform erhalte, kann ich meine alte Staatsangehörigkeit behalten, falls ich bis Inkrafttreten warte für den dt. Pass?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr E.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei schon erfolgter Zusicherung Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen - dafür werde ich mich einsetzen. Sollte Ihre Entlassung vorher abgeschlossen sein, ist auch eine Wiederbeantragung Ihrer alten Staatsangehörigkeit erlaubt. Denn die Mehrstaatigkeit soll nach dem neuen Gesetz in alle Richtungen gelten, egal ob für Menschen, die sich in Deutschland einbürgern lassen, ob für Deutsche, die im Ausland eine andere Staatsangehörigkeit annehmen, oder eben für eingebürgerte Deutsche, die ihre alte Staatsangehörigkeit zurück bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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