Hakan Demir
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SPD
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Frage von Nour A. •

Wenn ich im Deutschland mit 16D Aufenthaltstitel lebe, dann jetzt am Juni/2024 würde ich eine Blaukarte beantragen Habe ich einen Anspruch auf Elternsnachzug ab März 2024 ?

Ich bin Ärztin von Beruf und ich habe mein Zertifikat anerkennen lassen

Ich finde auch eine Stelle als Assistenzärztin ab Juli/2024

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau A.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. 

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde letztes Jahr die Möglichkeit zum Elternnachzug für Menschen geschaffen, die erstmalig einen Fachkrafttitel erhalten. Ob man vorher bereits mit einem Nicht-Fachkrafttitel (wie 16d) in Deutschland gelebt hat oder erst aus dem Ausland einreist, ist dabei irrelevant. 

Wenn der Lebensunterhalt Ihrer Eltern gesichert ist, können Sie also den Nachzug beantragen. 

Alles weitere besprechen Sie am besten mit Ihrer lokalen Behörde oder einer ortsnahen Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer ("MBE"). (hier findet man die Standorte der Beratungsstellen https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/)

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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