Wenn die Reform des Staatsangehörigkeitssgesetzes vom Bundestag verabschiedet wird, was passiert mit Anträgen auf Beibehaltungsgenehmigungen? Werden alle laufenden Anträge genehmigt oder abgelehnt.
Wenn die Reform des Staatsangehörigkeitssgesetzes vom Bundestag verabschiedet wird, was passiert mit Anträgen auf Beibehaltungsgenehmigungen, die Deutsche, die im Ausland leben und vorhaben eine andere StA. anzunehmen, beantragt haben? Werden alle laufenden Anträge automatisch genehmigt, abgelehnt oder wie bis her weiter bearbeitet?
Sehr geehrter Herr B.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Wichtig ist dabei auch der positive Effekt für Deutsche im Ausland, die bei Annahme der dortigen Staatsangehörigkeit in jedem Fall die deutsche Staatsangehörigkeit behalten können. Wie diese Ermöglichung der Mehrstaatigkeit im Antragsprozess geregelt wird, wird das Bundesministerium des Innern den zuständigen Behörden zeitnah mitteilen. Ob die Anträge dann durchgehend bewilligt oder einfach gegenstandslos werden, kann ich Ihnen daher noch nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir