Welches Datum ist entscheidend bzgl. des nicht "annehmens" einer anderen Staatsbürgerschaft sodass man die deutsche nicht verliert?
Sie haben u.a. folgendes auf das Annehmen einer anderen Staatsangehörigkeit geantwortet:
"Es ist aber wichtig, dass Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht annehmen bis zum 27. Juni."
Meine Frage ist: Auf welches Datum beziehen Sie sich bzgl. "annehmen einer Staatsangehörigkeit"? Ist es das Datum Entscheidung der Behörden, man bekommt die Staatsangehörigkeit? Oder ist es das Datum wenn man feierlich die Dokumente überreicht bekommt?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Frage.
Sie werden ja erst eingebürgert, wenn Sie die Staatsangehörigkeit annehmen - dies erfolgt ja mit Unterschrift und Übergabe der Einbürgerungserklärung.
Vorab erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde ja lediglich die Zusage, dass Sie eingebürgert werden können, dem müssen Sie dann ja zustimmen, was die Annahme der Staatsbürgerschaft ist.
Ab dem 27. Juni sind doppelte Staatsbürgerschaften möglich. Sie sollten also vorher keine weitere Staatsbürgerschaft annehmen, da sonst Ihre deutsche verloren geht.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir