Hakan Demir
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SPD
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Frage von Daniel R. •

Welche Optionen gibt es um schnellstmöglich informiert zu werden, sobald eine Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaft nicht mehr beantragt werden muss?

Sehr geehrter Herr Demir,
Ich verfolge die geplante Gesetzesaenderung bezuegl. der oben gestellten Frage.
Koennten Sie mich in die richtige Richtung weisen, wie man am schnellsten darueber informiert werden kann sobald sich der bisher im Staatsangehörigkeitsrecht verankerte Grundsatz der Vermeidung der Doppelstaatsangehörigkeit aendert bzw. aufgegeben wurde.
Ich wuerde mir gerne den Antrag fuer eine Beibehaltungsgenehmigung ersparen, doch gleichzeitig nicht noch laenger meinen Antrag auf die zweite Staatsbuergerschaft verschieben wollen.
Vielen Dank im Voraus.
Gruss aus den USA,
D. R.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

danke für Ihre Frage.

Ich rechne damit, dass wir die Staatsangehörigkeitsreform zu Ende des Jahres umsetzen werden können. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht nennen, da das Gesetz erst noch in den Bundestag kommen muss.

Mit der Reform ermöglichen wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit und verkürzen die Voraufenthaltszeiten. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist dann nicht mehr nötig, um neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit zu erlangen.

Wenn wir die Staatsangehörigkeitsreform im Bundestag beschließen, werden die Informationen dazu auf der Seite des Bundestags verfügbar sein, aber natürlich auch in den Medien vermittelt werden. Auch ich werde auf meinen Social Media Kanälen darüber informieren.

Ihnen wünsche ich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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